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Schriftliche Ausfertigung des am Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Harald BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , XXXX geb. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am Bei seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am Er sei am XXXX in Kabul geboren. Weiters gab der Antrag der zu Protokoll, er sei Alter von zwei Jahren mit seiner Familie von Afghanistan nach dem Iran verzogen und habe seitdem dort gelebt.
Zuletzt habe er schlepperunterstützt den Iran verlassen und sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien weiter nach Kroatien und von dort nach Österreich gereist. Seine Familie habe in Afghanistan kein schönes Leben gehabt, weshalb er mit Ihnen in den Iran gezogen sei. Bis vor drei Wochen habe auch er im Iran gelebt und habe er dort eine Freundin gehabt.
Eines Tages habe sie ihn angerufen und gesagt, dass niemand da sei und könne er zu ihr kommen. Er sei zu ihr gegangen und hätten sie dort Sex miteinander gehabt. Dann habe sie gesagt, sie werde ihrer Familie erzählen, dass sie Sex gehabt hätten.
Er habe Angst gehabt, dass ihn die Brüder umbringen würden und habe deshalb den Iran verlassen. In Afghanistan habe er niemanden, weil seine Familie im Iran lebe. Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom Er selbst sei im Iran als Schneider tätig gewesen. In Afghanistan habe er bislang weder Probleme mit Polizei noch anderen staatlichen Stellen oder sonstigen Parteien oder Gruppierungen gehabt. Inhaltlich bezog sich der Antragsteller auf das bereits angesprochene Problem im Iran, wonach er acht oder neun Monate in einer Beziehung zu einem Mädchen gestanden und mit ihr auch Geschlechtsverkehr gehabt habe.
Er habe nach einiger Zeit seine Eltern gebeten, um ihre Hand anzuhalten und sei dies jedoch von der anderen Familie abgelehnt worden, da er selbst Sunnit und das Mädchen Schiitin sei. Das Mädchen hätte sodann mit einem anderen Mann verheiratet werden sollen.